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Vorschriften zum Thema Hitze am Arbeitsplatz

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Die Temperaturen steigen und damit auch die Bedeutung von Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern vor Hitze am Arbeitsplatz. Hitze kann nicht nur das Wohlbefinden beeinträchtigen, sondern auch ernsthafte gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Im folgenden ein kurzer Überblick, über die Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Arbeitnehmern.

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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für alle Maßnahmen, die der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dienen. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu zählt auch der Schutz vor extremer Hitze. Konkrete Temperaturgrenzen sind im ArbSchG jedoch nicht festgelegt, weshalb ergänzende Regelungen herangezogen werden müssen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Besonders relevant ist hierbei der Anhang der ArbStättV, der technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) enthält. Eine wichtige Regel ist die ASR A3.5 „Raumtemperatur“, die Richtwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen vorgibt. Diese Richtwerte sind:

  • Maximal 26°C: In Arbeitsräumen sollte die Lufttemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei höheren Außentemperaturen darf diese Marke überschritten werden, wenn keine technischen Maßnahmen dagegen ergriffen werden können.
  • Ab 30°C: Wird die Temperatur von 30 Grad Celsius überschritten, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dazu zählen z.B. das Bereitstellen von Trinkwasser, Lockerung der Bekleidungsregeln oder das Einrichten von klimatisierten Pausenräumen.
  • Ab 35°C: Ab dieser Temperatur ist ein Arbeitsraum in der Regel nicht mehr als Arbeitsraum geeignet, außer es werden spezielle Schutzmaßnahmen wie Hitzeschutzkleidung oder Klimaanlagen eingesetzt.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5)

Die ASR A3.5 gibt detaillierte Empfehlungen und Vorgaben, wie mit hohen Temperaturen umzugehen ist. Hier einige der Maßnahmen, die bei Temperaturen über 26°C erwogen werden sollten:

  • Organisatorische Maßnahmen: Flexibilisierung der Arbeitszeiten, um die heißesten Stunden des Tages zu meiden, Einrichten von Schichtarbeit oder vermehrte Pausen.
  • Technische MaßnahmenNutzung von Klimaanlagen, Ventilatoren, Sonnenschutzvorrichtungen oder eine bessere Belüftung.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen: Leichtere Arbeitskleidung, Bereitstellung von ausreichend Flüssigkeit und ggf. Hitzeschutzkleidung.

Verhaltensbasierte Maßnahmen

Neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen spielen auch verhaltensbasierte Maßnahmen eine wichtige Rolle. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die Risiken von Hitze und die richtigen Verhaltensweisen informieren. Dazu gehören:

  • Regelmäßiges Trinken: Ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist entscheidend.
  • Pausen im Schatten: Regelmäßige Pausen, vorzugsweise in kühleren Räumen oder im Schatten.
  • Korrekte Arbeitskleidung: Leichte und atmungsaktive Kleidung kann helfen, die Körpertemperatur zu regulieren.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit vorhanden, hat der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Fragen des Gesundheitsschutzes. Er kann Maßnahmen zur Reduzierung der Hitze am Arbeitsplatz einfordern und deren Umsetzung überwachen. Dies stärkt die Position der Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Fazit

Die Einhaltung der Vorschriften zum Thema Hitze am Arbeitsplatz ist essenziell für den Schutz der Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Arbeitgeber sind gefordert, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen von Hitze zu minimieren. Arbeitnehmer haben das Recht, in einem sicheren und gesundheitsfördernden Umfeld zu arbeiten und sollten ihre Rechte kennen und einfordern. Durch eine Kombination aus technischen, organisatorischen und verhaltensbasierten Maßnahmen lässt sich der Arbeitsalltag auch bei hohen Temperaturen sicher und angenehm gestalten.

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Stand Juni 2024

Hier finden Sie weitere Informationen

  • https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg
  • https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html
  • https://www.baua.de/DE
  • https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html
  • https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/auszubildende/hitze-in-arbeitsraeumen-betriebsrat-kann-regelung-ueber-abhilfemassnahmen-verlangen
Foto Herr Ziegler

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